Ich bin zertifiziert durch die Berufsgenossenschaften und nehme an deren sog. Psychotherapeutenverfahren teil. D.h. nach einem Berufsunfall, bzw. Wegeunfall kann ich mit Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft abrechnen.

Als Psychologischer Psychotherapeut kann ich grundsätzlich auch mit weiteren Kostenträgern wie Heilfürsorge der Polizei, Feuerwehr und Bundeswehr mit der Beihilfe abrechnen.

Die genauen Anforderungen sowie Vorgehensweisen in der Beantragung der Kostenübernahme sind im jeweiligen Einzelfall gemeinsam zu klären.