Gesetzliche Krankenkassen

Die Kosten für psychotherapeutische Leistungen können von gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, wenn es sich bei Ihrem Anliegen um (wie es im Fach-Jargon etwas ungelenk formuliert ist) „Störungen mit Krankheitswert“ handelt. Damit sind z.B. Depressionen, Angststörungen, psychosomatische Störungen, Traumafolgestörungen, Zwangsstörungen o.ä. gemeint.

Psychotherapie ist eine antragspflichtige Leistung. Vor einer Beantragung können jedoch einige Vorgespräche geführt werden, die zum gegenseitigen Kennenlernen, Abklären der Themen und Rahmenbedingungen dienen.

Termine können telefonisch vereinbart werden. (Ich führe keine offene Sprechstunde durch).