Private Krankennversicherungen

 

Die Kosten für psychotherapeutische Leistungen können von privaten Krankenversicherungen übernommen werden, wenn es sich bei Ihrem Anliegen um  (wie es im Fach-Jargon etwas ungelenk formuliert ist) „Störungen mit Krankheitswert“ handelt. Damit sind z.B. Depressionen, Angststörungen, psychosomatische Störungen, Traumafolgestörungen, Zwangsstörungen o.ä. gemeint.

 

Grundsätzlich werden also psychotherapeutische Leistungen von privaten Krankenversicherungen und auch der Beihilfe übernommen. Der Umfang der übernommenen Leistungen ist bei den verschiedenen privaten Krankenversicherungen unterschiedlich und hängt von den vereinbarten Verträgen ab. Auch die im Vorfeld zu erledigenden Formalitäten unterscheiden sich bei den verschiedenen Versicherungen. Hier ist es wichtig, sich zu Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung bei der Krankenversicherungen zu erkundigen.

 

Meine Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

(Diese Gebührenordnung können Sie unter dem folgenden Link einsehen, Sie können mich auch z.B. in einem Erstgespräch nach den aktuellen Kostensätzen fragen.

http://www.ptk-nrw.de/fileadmin/user_upload/pdf/Rechtliches/gop.pdf