Die Kosten für meine Leistungen können je nach ihrem Anliegen von privaten oder gesetzlichen Krankenkassen, von anderen Kostenträgern oder auch von Ihnen selbst getragen werden. Unter den entsprechenden Menüpunkten finden Sie genauere Informationen.
Gesetzlich Versicherte
Gesetzliche Krankenkassen
Die Kosten für psychotherapeutische Leistungen können von gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, wenn es sich bei Ihrem Anliegen um (wie es im Fach-Jargon etwas ungelenk formuliert ist) „Störungen mit Krankheitswert“ handelt. Damit sind z.B. Depressionen, Angststörungen, psychosomatische Störungen, Traumafolgestörungen, Zwangsstörungen o.ä. gemeint.
Psychotherapie ist eine antragspflichtige Leistung. Vor einer Beantragung können jedoch einige Vorgespräche geführt werden, die zum gegenseitigen Kennenlernen, Abklären der Themen und Rahmenbedingungen dienen.
Termine können telefonisch vereinbart werden. (Ich führe keine offene Sprechstunde durch).
Privat Versicherte
Private Krankennversicherungen
Die Kosten für psychotherapeutische Leistungen können von privaten Krankenversicherungen übernommen werden, wenn es sich bei Ihrem Anliegen um (wie es im Fach-Jargon etwas ungelenk formuliert ist) „Störungen mit Krankheitswert“ handelt. Damit sind z.B. Depressionen, Angststörungen, psychosomatische Störungen, Traumafolgestörungen, Zwangsstörungen o.ä. gemeint.
Grundsätzlich werden also psychotherapeutische Leistungen von privaten Krankenversicherungen und auch der Beihilfe übernommen. Der Umfang der übernommenen Leistungen ist bei den verschiedenen privaten Krankenversicherungen unterschiedlich und hängt von den vereinbarten Verträgen ab. Auch die im Vorfeld zu erledigenden Formalitäten unterscheiden sich bei den verschiedenen Versicherungen. Hier ist es wichtig, sich zu Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung bei der Krankenversicherungen zu erkundigen.
Meine Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
(Diese Gebührenordnung können Sie unter dem folgenden Link einsehen, Sie können mich auch z.B. in einem Erstgespräch nach den aktuellen Kostensätzen fragen.
http://www.ptk-nrw.de/fileadmin/user_upload/pdf/Rechtliches/gop.pdf
Weitere Kostenträger
Ich bin zertifiziert durch die Berufsgenossenschaften und nehme an deren sog. Psychotherapeutenverfahren teil. D.h. nach einem Berufsunfall, bzw. Wegeunfall kann ich mit Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft abrechnen.
Als Psychologischer Psychotherapeut kann ich grundsätzlich auch mit weiteren Kostenträgern wie Heilfürsorge der Polizei, Feuerwehr und Bundeswehr mit der Beihilfe abrechnen.
Die genauen Anforderungen sowie Vorgehensweisen in der Beantragung der Kostenübernahme sind im jeweiligen Einzelfall gemeinsam zu klären.
Selbstzahler
Wenn es Ihr Wunsch ist, können Sie die Kosten für psychologische Gespräche bei mir selbst tragen, ohne dass Kostenträger, wie z.B. Krankenkassen eingebunden sind.
Für psychologische Beratungen, Coachings oder Paartherapien sind in der Regel keine Kostenträger zuständig, so dass Sie die Kosten selbst tragen müssen.
Ich rechne nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab.
(Diese Gebührenordnung können Sie unter dem folgenden Link einsehen, Sie können mich auch z.B. in einem Erstgespräch nach den aktuellen Kostensätzen fragen.
http://www.ptk-nrw.de/fileadmin/user_upload/pdf/Rechtliches/gop.pdf
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